top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

Workshopleiterinnen (AGB)

für die Veranstaltung Connect & Grow Festival

 

Veranstaltung:

 

Connect & Grow Festival
13.08.–15.08.2027
Sampurna Seminarhaus
Am Tiergarten 1
65388 Schlangenbad-Bärstadt

 

Veranstalterin:


Regina Selvestrel
Sudetenstr. 2
63150 Heusenstamm

in Kooperation mit

Christine Fetzberger
Herrnrötherstr. 9
63303 Dreieich

 

1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin

​

1.1 Vertragspartnerin und Veranstalterin des Connect & Grow Festivals ist Regina Selvestrel, Sudetenstr. 2, 63150 Heusenstamm, im Folgenden Veranstalterin.

​

1.2 Das Festival wird in Kooperation mit Firma Christine Fetzberger, Herrnrötherstr. 9, 63303 Dreieich, durchgeführt. Christine Fetzberger ist Kooperationspartnerin, jedoch nicht Vertragspartnerin der Workshop-Leiterin.

​

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Workshop-Leiterinnen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen und damit Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB sind. Verträge mit Verbraucherinnen werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

​

1.4 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in Textform getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.​

​

2 Bewerbung und Vertragsschluss

​

2.1 Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars gibt die Workshop-Leiterin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu den im Formular und in diesen Bedingungen genannten Konditionen ab.

​

2.2 Die Veranstalterin prüft die Bewerbung unter inhaltlichen und organisatorischen Gesichtspunkten. Ein Vertrag kommt erst durch die Zusage der Veranstalterin in Textform zustande. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, eine Bewerbung anzunehmen oder eine Ablehnung zu begründen.

​

2.3 Die Zusage bezieht sich auf die in der Bewerbung benannte Person, das eingereichte Thema und die beschriebene Ausrichtung des Workshops. Wesentliche Änderungen bedürfen vorab der Zustimmung der Veranstalterin in Textform.​

​​

3 Leistungen der Veranstalterin

​

3.1 Die Workshop-Leiterin erhält einen Workshop-Slot mit einer Dauer von 60 Minuten sowie Zugang zum Connect & Grow Festival vom 13. bis 15. August 2027.

​

3.2 Die Veranstalterin legt Zeit, Raum und Einordnung des Workshops in das Festivalprogramm fest. Ein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit, einen bestimmten Raum oder eine bestimmte Teilnehmerinnenzahl besteht nicht. Sachlich erforderliche und zumutbare Änderungen des Zeitplans oder des Raums bleiben vorbehalten; die zugesagte Dauer und der wesentliche Charakter des Workshop-Slots bleiben unberührt.

​

3.3 Nicht enthalten sind Anreise, Unterkunft, Parkkosten sowie die verpflichtenden Seminar- und Verpflegungspauschalen des Sampurna Seminarhauses. Diese Kosten trägt die Workshop-Leiterin zusätzlich nach den jeweils geltenden Preisen und Vorgaben des Seminarhauses. Soweit nicht in Textform anders mitgeteilt, rechnet das Seminarhaus diese Leistungen gesondert ab.

 

3.4 Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Zahl von Festivalteilnehmerinnen oder Workshopbesucherinnen.

​​

4 Workshopgebühr und Zahlung

​

4.1 Die Workshopgebühr beträgt 399,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie umfasst den 60-minütigen Workshop-Slot und den Festivalzugang für die Workshop-Leiterin.

​

4.2 Die Rechnung wird mit der Zusage versandt und ist innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

4.3 Ein Honorar, eine Aufwandsentschädigung oder die Erstattung eigener Kosten der Workshop-Leiterin ist nicht geschuldet.

 

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist kann die Veranstalterin den Workshop-Slot anderweitig vergeben; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

5 Durchführung des Workshops

​

5.1 Die Workshop-Leiterin führt den Workshop persönlich, fachlich eigenverantwortlich und zum zugewiesenen Zeitpunkt durch. Sie erscheint so rechtzeitig, dass Aufbau und Vorbereitung vor Beginn abgeschlossen sind.

 

5.2 Die vereinbarte Dauer von 60 Minuten darf nicht überschritten werden. Inhalt und Ablauf müssen der angenommenen Bewerbung entsprechen. Wesentliche Abweichungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin zulässig.

 

5.3 Arbeitsmaterialien und besondere technische Hilfsmittel stellt die Workshop-Leiterin auf eigene Kosten bereit. Welche Standardausstattung vor Ort zur Verfügung steht, teilt die Veranstalterin gesondert mit. Die Workshop-Leiterin beachtet die Hausordnung des Sampurna Seminarhauses sowie angemessene organisatorische und sicherheitsbezogene Anweisungen der Veranstalterin.

 

5.4 Durch den Vertrag entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft oder Vertretungsmacht. Die Workshop-Leiterin ist nicht befugt, im Namen der Veranstalterin rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.

 

6 Inhalte und Rechte Dritter

​

6.1 Die Workshop-Leiterin ist für Inhalt, Aussagen, Übungen und Materialien ihres Workshops verantwortlich. Sie stellt sicher, dass ihr Workshop rechtmäßig durchgeführt werden darf und keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.

 

6.2 Werden gegen die Veranstalterin wegen einer von der Workshop-Leiterin schuldhaft verursachten Rechtsverletzung Ansprüche geltend gemacht, stellt die Workshop-Leiterin die Veranstalterin von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Die Veranstalterin informiert sie unverzüglich und gibt ihr Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr der Ansprüche.

​

3. Vertragsschluss


3.1 Die Darstellung der Veranstaltung auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.

3.2 Mit Klick auf den Button „Ticket sichern“ gibt der/die Teilnehmer:in eine verbindliche Buchung ab.

3.3 Der Vertrag kommt mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

​

7 Absage durch die Workshopleiterin

​

7.1 Nach der Zusage besteht kein vertragliches Stornierungs- oder Rücktrittsrecht. Kann die Workshop- Leiterin aus persönlichen, gesundheitlichen, betrieblichen oder sonstigen Gründen aus ihrem Verantwortungsbereich nicht teilnehmen, informiert sie die Veranstalterin unverzüglich. Die Workshopgebühr bleibt grundsätzlich fällig.

​

7.2 Eine Ersatz-Workshop-Leiterin darf nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

​​

8 Pflichtverletzungen

​

8.1 Bei einer erheblichen Vertragsverletzung kann die Veranstalterin die Durchführung des Workshops untersagen oder die Workshop-Leiterin vom Festival ausschließen. Dies gilt insbesondere bei einer erheblichen Abweichung vom zugesagten Workshop-Inhalt, bei rechtswidrigen Inhalten, erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder bei einer als Workshop gestalteten Verkaufsveranstaltung.

 

8.2 Soweit Art und Schwere des Verstoßes es zulassen, setzt die Veranstalterin zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe oder spricht eine Abmahnung aus. Beruht der Ausschluss auf einem von der Workshop-Leiterin zu vertretenden Verstoß, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Workshopgebühr. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

​

9 Änderungen Absage und höhere Gewalt

​

9.1 Die Veranstalterin darf das Festival aus wichtigem organisatorischem oder wirtschaftlichem Grund absagen, insbesondere wenn die Durchführung wegen zu geringer Buchungszahlen unzumutbar ist, der Veranstaltungsort unerwartet nicht zur Verfügung steht oder behördliche Vorgaben die Durchführung verhindern. In diesem Fall wird die gezahlte Workshopgebühr vollständig erstattet.

 

9.2 Wird das Festival auf einen anderen Termin verschoben, kann die Workshop-Leiterin die Übertragung ihres Vertrags auf den Ersatztermin annehmen. Lehnt sie den Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung in Textform ab, wird die Workshopgebühr vollständig erstattet.

 

9.3 Entfällt nur der zugesagte Workshop-Slot aus einem nicht von der Workshop-Leiterin zu vertretenden Grund, wird die Workshopgebühr vollständig erstattet. Der damit verbundene Festivalzugang entfällt; eine reguläre Teilnahme kann bei Verfügbarkeit gesondert gebucht werden.

 

9.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Fremdkosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in Abschnitt 12.

​

10 Kommunikationsmaterial und Veranstaltungsaufnahmen

 

10.1 Die Workshop-Leiterin stellt der Veranstalterin die vereinbarten Angaben und Dateien für die Festival-Kommunikation zur Verfügung, insbesondere Name, Kurzbiografie, Porträtfoto, Workshop- Titel und Beschreibung. Sie räumt der Veranstalterin die für Bewerbung, Durchführung und angemessene Nachberichterstattung zum Connect & Grow Festival 2027 erforderlichen einfachen, unentgeltlichen Nutzungsrechte ein. Die Workshop-Leiterin bestätigt, dass sie über die dafür erforderlichen Rechte verfügt.

 

10.2 Die Veranstalterin darf eingereichte Texte redaktionell kürzen und sprachlich bearbeiten, ohne deren Aussage wesentlich zu verändern. Inhaltlich wesentliche Änderungen werden abgestimmt.

 

10.3 Aufzeichnungen des vollständigen Workshops oder die Weitergabe von Workshop-Unterlagen durch die Veranstalterin bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Workshop-Leiterin darf Teilnehmerinnen nur mit deren vorheriger Einwilligung fotografieren, filmen oder anderweitig aufzeichnen.

​

11 Datenschutz und Teilnehmerinnendaten

​

11.1 Die Verarbeitung der Bewerbungs- und Vertragsdaten richtet sich nach den gesonderten Datenschutzhinweisen der Veranstalterin.

 

11.2 Kontaktdaten von Teilnehmerinnen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung erhoben, gespeichert oder für werbliche Zwecke genutzt werden. Die Workshop-Leiterin ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der von ihr selbst erhobenen Daten verantwortlich.

​​

12 Haftung

​

12.1 Die Veranstalterin, ihre gesetzlichen Vertreterinnen und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

12.2 Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung der Veranstalterin für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

 

12.3 Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen, soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen eine Haftung besteht. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen oder dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

 

13 Schlussbestimmungen

​

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

​

13.2 Ist die Workshop-Leiterin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Veranstalterin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.


Stand: 14.09.2026

© Regina Selvestrel & Christine Fetzberger

​

bottom of page